Das Stallgebäude - Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen:
- hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere
- an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen
- hinsichtlich der Lichtverhältnisse und des Raumklimas bei der Unterbringung der Tiere
- an die Pflege einschließlich der Überwachung der Tiere; hierbei kann das Bundesministerium auch vorschreiben, dass Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Überwachung zu machen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen sind
- an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten
- an Sicherheitsvorkehrungen im Falle technischer Störungen oder im Brandfall.“ (Auszug aus dem Tierschutzgesetz, Zweiter Abschnitt Tierhaltung § 2a)
Die Leitlinien für Pferdehaltung, herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, berücksichtigen grundsätzlich verschiedene Arten von Pferdehaltung. Diese erstrecken sich über Einzel- oder Gruppenhaltung mit Boxen oder Offenstall und großer Freilauffläche. Alle Möglichkeiten besitzen jeweilige Richtwerte, an die sich gehalten werden sollte.
Wichtigste Maße auf einen Blick
1. Das Stallgebäude
Einzelhaltung - Box | Gruppenhaltung - geschlossener Laufstall |
Gruppenhaltung - Offenlaufstall mit Auslauf ohne Trennung von Liege- und Fressbereich |
Gruppenhaltung - Offenlaufstall mit Auslauf mit Trennung von Liege- und Fressbereich |
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Deckenhöhe (Wh = Widerristhöhe) |
≥ 1,5 x Wh → Empfehlung für Neubauten: ≥ 2 x Wh |
≥ 2,5 x Wh |
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Fläche |
≥ (2 x Wh)² → für Stute mit Fohlen (2,3 x Wh)2 |
≥ (2 x Wh)² /Pferd (Angabe ohne den Platz für den Fressbereich). |
≥ (2 x Wh)² /Pferd (Angabe ohne den Platz für den Fressbereich) |
≥ (3 x Wh)² /Pferd |
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Elektroabgrenzung |
in Boxen und Kleinausläufen ( ≤ (2 x Wh)² /Pferd) tierschutzwidrig |
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Fenster |
aus zerbrechlichen Materialien in einer von den Pferden erreichbaren Höhe, müssen gesichert sein |
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Leuchten, Elektroleitungen und –anschlüsse |
dürfen sich nur in gesichertem Zustand in Reichweite der Pferde befinden |
2. Stallgassen
Stallgassenbreite |
bei geschlossenen Boxentürene: ≥ 2,00 m (Kleinpferde) bzw. ≥ 2,50 m (Großpferde) bei hälftig zu öffnenden Boxentüren: ≥ 2,50 m (Kleinpferde) bzw. ≥ 3,00 m (Großpferde) |
2. Auslauf
Fläche |
≥ (2 x Wh)²→ für Stute mit Fohlen (2,3 x Wh)² |
bis 2 Pferde ≥ 150 m², bei mehr als 2 Pferden, für jedes Pferd zusätzlich 40 m² |
Stallklima und Lichtverhältnisse
Damit ein Pferd gesund leben kann, benötigt es einen hohen Frischluft- und Lichtbedarf. Dabei können sie sich aufgrund der Thermoregulation, die bei allen Rassen gleich ist, perfekt der Umgebungstemperatur anpassen. Aber nur so lang wie der Mensch nicht eingreift. In einem Pferdestall sollten deswegen Temperaturen herrschen, die der Außenluft entsprechen. Wichtig zu beachten ist auch die Schadgaskonzentration, die durch im Einstreu der Pferde entstehende Schadgase bestimmt wird und festgelegte Werte nicht übersteigen darf, um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden.
Das bedeutendste Schadgas ist hier Ammoniak, dass durch eine mikrobielle Zersetzung von Harn und Kot entsteht. Hier sollte auf geeignete Lüftung sowie den Einsatz staub- und keimarmer Pferdeeinstreu geachtet werden. Auch bei der Fütterung ist auf qualitativ hochwertiges und staubarmes Rau- sowie Kraftfutter zurück zu greifen.
Um der Vermehrung von Bakterien, Parasiten, Pilzen und weiteren Schädlingen entgegen zu wirken ist darauf zu achten, dass die Luftfeuchtigkeit einen Wert von 80 Prozent nicht dauerhaft übersteigt und im Regelfall zwischen 60 – 80 Prozent beträgt. Deshalb ist ein ausreichender Luftaustausch zu gewährleisten, bei dem Schadgase, Wasserdampf sowie Staub und Keime abgeführt werden und genügend Frischluft den Stall passieren kann.
Pferde sollten täglich die Möglichkeit besitzen, sich in einem natürlichen Licht aufzuhalten. Natürliches Licht bedeutet Sonneneinstrahlung, die sich durch ihr Spektrum positiv auf Verhalten, Stoffwechsel, Widerstandskraft sowie Leistungsfähigkeit und Fruchtbarkeit auswirkt. Künstlich erzeugte Lichtquellen können diese nicht ersetzen. Deshalb müssen Fensterflächen mind. 1 /20 der Stallfläche betragen und je nach Verschattung größer angelegt werden. Im Stall sollte eine Beleuchtungsstärke von mind. 80 Lux über mind. 8 Stunden je Tag im Tierbereich vorhanden sein.
Bodenaufbau
Im Aufenthaltsbereich der Pferde sollte der Boden rutschfest und trittsicher sein sowie den hygienischen Standards entsprechen. Dafür können Sie zum Beispiel Stallmatten auslegen. Zu dem Aufenthaltsbereich der Pferde gehören dabei eine Stallgasse mit Wasch-, Putz- und Behandlungsplätzen sowie den Wegen zu anderen Gebäuden und Einrichtungen wie Reithalle, Weide, etc.
Der Liegebereich der Pferde muss trocken sein und sollte in den Ställen eingestreut werden. Dafür können unterschiedliche Einstreu verwendet werden, wie Miscanthus Einstreupellets, Strohgranulat oder weiche Holzspäne.
Es genügt den Anforderungen nicht, vor allem bei Einzelhaltung alleinig auf den Einsatz von Kunststoffliegematten zurück zu greifen. Pferde auf Spaltenböden zu halten ist nicht tiergerecht und sollte vermieden werden.
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Hinweis zum Thema Reiten
In unserem Leitfaden rund ums Reiten geben wir weitere Informationen für Anfänger und Tipps rund um das Reiten lernen in Dresden