Viele alte Kaminöfen brauchen 2020 eine Nachrüstung
1. Warum wurde diese Bundesemmissionsschutz-Verordnung ins Leben gerufen?
Mit dem Ziel mehr für die Umwelt zu tun, wurden die gesetzlichen Bestimmungen für Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe erhöht. Im Laufe des Jahres 2020 (Stichtag ist der 31. Dezember 2020) müssen alte Kamine nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Um die ganze Thematik besser verstehen zu können, sollte die Frage geklärt werden, was Feinstaub überhaupt ist. Es handelt sich dabei um feine Partikel, die einen Durchmesser von 10 Mikrometer und kleiner haben (Kurz auch PM10 genannt). Die winzigen Partikel können zu gesundheitlichen Problemen, wie Atemwegserkrankungen führen. Je kleiner sie sind, desto gefährlicher werden sie für den Körper.
Um den Anteil der Feinstaub-Emissionen zu verringern treten nach und nach gesetzliche Bestimmungen der „Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung“ (1. BImSchV) in Kraft. Auch für das Jahr 2020 stehen für viele Kamin- und Ofenbesitzer einigen Änderungen an. Alte Kaminöfen müssen nachgerüstet oder sogar ausgebaut werden. Zusammen mit einer weiteren Regelung für das Jahr 2024 sollen Millionen von Anlagen davon betroffen sein.
2. Welche Öfen sind betroffen?
Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen, sowie sonstigen Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe müssen im Jahr 2020 prüfen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen der 1. BImSchV entsprechen. Der Stichtag ist der 31.12.2020.
Wann müssen welche Öfen ausgetauscht, oder nachgerüstet werden?
In dieser kurzen Übersicht finden Sie zusammenfassend ob sie im Jahr 2020 betroffen sind:
Alter des Ofens (Typenprüfung) | Wann stillzulegen/nachzurüsten |
01.01.1985 bis 31.12.1994 | 31.12.2020 |
01.01.1995 bis 22.03.2010 | 31.12.2024 |
Welche Grenzwerte müssen eingehalten werden?
- Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter Abgas
- Feinstaub: 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgas
Hält Ihr Ofen diese Werte ein, muss er nicht ausgetauscht werden. Sie sind dafür verantwortlich zu klären, ob Ihr Kamin betroffen ist. Dafür ist ein Nachweis notwendig. Schauen Sie auf dem Typschild des Ofens nach, auf dem sollte das Alter Ihrer Feuerungsanlage stehen. Fehlt dieses Schild haben Sie weitere Möglichkeiten einen Nachweis vorlegen zu können:
- Sie können eine Bescheinigung des Herstellers vorweisen, die zeigt, dass die Anlage die Grenzwerte einhält
- Sie können eine Vor-Ort-Messung vornehmen, beispielsweise durch einen Schornsteinfeger
Tipp: Auf der Datenbank cert.hki-online finden Sie zu vielen verschiedenen Öfen passende Werte.
Wenn durch den Schornsteinfeger oder durch die Bescheinigung des Herstellers nachgewiesen werden kann, das der Ofen die Grenzwerte nicht überschreitet, wird auf eine Nachrüstung verzichtet.
3. Was ist jetzt zu tun?
Wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden, sprich die Emissionen zu hoch sind, darf Ihre Feuerungsanlage nicht weiter betrieben werden. Hier müssen Sie darüber nachdenken, die Anlage austauschen zu lassen oder einen entsprechenden Filter einbauen zu lassen. Entscheiden Sie sich für Zweiteres, werden Ihnen zwei Möglichkeiten geboten:
Aktivfilter
Aktivfilter kosten beim Einbau etwa 1000 €. Sie müssen von einem Fachmann eingebaut werden. Der Filter wird direkt in die Abgasleitung des Kamins angebracht. Der Feinstaub wird auf elektrostatischem Weg ausgeschieden. Deshalb ist auch ein Stromanschluss notwendig. Aktivfilter eignen sich für alle Kaminöfen mit einer Heizleistung unter 25 kW. Der Vorteil ist, dass dieser Filter einen hohen Wirkungsgrad von 90 % hat.
Passivfilter
Passivfilter kosten in der Anschaffung um die 300 €. Es sind einfache Katalysatoren, die mit Filterkassetten arbeiten unregelmäßig ausgetauscht werden müssen. (Aller 1 – 2 Jahre). Im Gegensatz zum Aktivfilter kann der Passivfilter selbst in den Ofen integriert werden. Er sorgt für eine chemische Reaktion der Abgase und wandelt schädliche Stoffe in weniger schädliche Stoffe um.
4. Welche Ausnahmen gibt es?
Wie bei allen Vorschriften gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmen, die von dieser gesetzlichen Regelung ausgenommen sind.
Dazu zählen:
- Historische Öfen, die vor 1950 gebaut wurden
- Nichtgewerblich genutzte Backöfen
- Herde, mit einer Leistung unter 15 kW
- Offene Kamine
- Grundöfen
- Badeöfen
Sollten Sie sich trotzdem nicht sicher sein, ob Ihre Anlage von dieser Ausnahme betroffen ist, können sie sich durch einen Schornsteinfeger ausführlich beraten lassen.
5. Welche Strafen sind zu erwarten?
Kommen Sie als Hausbesitzer Ihren Pflichten nicht nach und prüfen ihre Kamine im Jahre 2020 nicht, drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 €, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Kontrolliert wird das durch Ihren Bezirksschornsteinfeger, die zwei mal innerhalb von 7 Jahren bei Kaminofenbesitzern vorbei schauen müssen.
6. Worauf ist bei Festbrennstoffen zu achten?
Einige Brennstoffe unterliegen strengen Richtlinien und Normen, um zum Einen Feuerstätten zu schonen und zum Anderen die Umwelt nicht unnötig zu belasten. Zur Saisonbeginn der Festbrennstoffe in diesem Jahr werden wir für unsere Festbrennstoffe ein neues verschärftes Qualitätsmanagement einführen. Wir arbeiten deshalb jetzt schon eng mit Instituten zusammen und stellen sicher, dass Sie immer hochwertige Ware, passend für Ihren Kamin erhalten.
Für Holzbriketts, die hauptsächlich in Kaminen zum Einsatz kommen, gibt es aktuell nur geringfügige Vorgaben, was die Produktqualität angeht. Anders ist es bei Holzpellets. Dort wurde die ENplus Zertifizierung eingeführt, die sich fest etabliert hat. Deshalb werden wir eine Zertifizierung auf den Weg bringen, mit der Sie sicher sein können, dass klare Richtlinien eingehalten werden. Die Qualitätsstandards werden wir dann auch auf unserer Internetseite publizieren.
Sie müssen keine Angst haben! Sie brauchen Ihren Kamin NICHT abbauen und können weiterhin die wohlige Wärme im Haus genießen. Jedoch müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Kaufen Sie Holzbriketts auf Palette und Sie sparen nachhaltig.
Hinweis zum Thema Holzpellets
Weitere Fragen rund um Holzpellets, wie beispielsweise die Nachhaltigkeit von Holzpellets werden in unserem ultimativen Ratgeber beantwortet.