Autor: Vanessa Zilger
Vanessa Zilger
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Pelletheizung Förderung: Wird die Pelletheizung 2023 noch gefördert?
08.10.2019

Pelletheizung Förderung: Wird die Pelletheizung 2023 noch gefördert?

Für viele Haushalte ist eine staatliche Förderung für den kostenintensiven Austausch nicht ganz unwichtig. Holzzentralheizungen, wie Pelletheizungen, gewinnen daher immer mehr an Beliebtheit. Doch werden Pelletheizungen in Zukunft noch gefördert und wie sind die aktuellen Bestimmungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Bezug auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)? In diesem Artikel werden wir relevante Fragen zum Thema „Förderung einer Pelletheizung“ beantworten.

Energiezuschuss für Pelletheizungen: Förderung von Pellets 2023.

In Zeiten der verstärkten Aufmerksamkeit für klimafreundliches Heizen kann sich nun jeder freuen, der auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas verzichtet: Das BAFA erteilt Zuschüsse für Eigentümer, die auf umweltfreundlichere Heizarten setzen. So können Sie, wenn Sie eine Pelletheizung einbauen wollen, einen Pellets-Zuschuss beantragen. Sollten Sie also Ihre Ölheizung stilllegen, dann können Sie beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Alternative Zuschüsse in Höhe von 45 Prozent erwarten. Tauschen Sie andere Heizungsarten durch eine Pelletheizung ein, gibt es einen Zuschuss von 35 Prozent.

Pellets-Zuschuss: Wie lange wird die Pelletheizung noch gefördert?

Eine wichtige Frage, die viele Eigentümer umtreibt: Wann kommt der Pellets Zuschuss? Die einst beschlossenen Änderungen der Maßnahmen vom 28.07.2022 der BEG zum Heizen mit Holzpellets und einem einhergehenden Heizungstausches traten am 15.08.2022 in Kraft. Hierbei ging es um hohe staatliche BAFA-Förderungen für Pelletkessel und Kaminöfen, sowie Pufferspeicher und Steuerungstechnik. Ein zweiter Reformschritt der BEG begrenzt nun aber weitere Förderungen für Pelletheizungen. Diese gelten seit dem 01.01.2023. Eine Beendigung der Förderung ist aber nicht geplant. Demnach gibt es auch aktuell noch einen Zuschuss für Pelletheizungen.

Pelletofen Förderung: Werden Pelletheizungen in Zukunft noch gefördert?

Ja, seit dem 01.01.2023 erhalten Besitzer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern eine 20 Prozent „Pelletsförderung“, wenn sie eine:

  • Kohleheizung
  • alte Ölheizung
  • Nachtspeicherheizung
  • Gasetagenheizung oder
  • mind. 20 Jahre alte Gasheizung

gegen eine Pelletheizung (Holzzentralheizung) ersetzen. Dafür müssen Sie aber den Zuschuss für Pellets beantragen. Entscheiden Sie sich für eine andere Heizmöglichkeit oder behalten die fossile Heizung bei, erhalten Sie einen Fördersatz von 10 Prozent. Die BAFA-Förderung für Pelletheizungen 2023 verspricht einen Zuschuss von bis zu 60.000 € anrechenbaren Kosten pro Wohnung und pro Kalenderjahr. Diese Mittel stehen Besitzern von mindestens fünf Jahre alten Häusern zu. Der Energiezuschuss für Pellet-Heizungen in einem Einfamilienhaus liegt bei bis zu 12.000 € vom Staat. Die Förderung ist über die Steuererklärung möglich und wird innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen.

Welche Kosten fallen unter die Förderung von Pellets?

Die Pelletsförderung verspricht hohe Zuschüsse für den Austausch und Neueinbau von klimafreundlichen Heizmöglichkeiten. Doch für welche Kosten kann man einen Pellets-Zuschuss beantragen?
Neben den Anschaffungskosten der Pelletheizung sind diese Anlagekosten antragsberechtigt

  • der Pelletkessel
  • Installation, Inbetriebnahme und Regulierung
  • Mess- und Steuerungstechnik, sowie Regelungstechnik
  • Brennstoffaustragung
  • Wärmespeicher (Pufferspeicher)

Weiterhin kommen auch anfallende Nebenkosten und Umbaumaßnahmen in den Zuschuss für Pelletheizungen in Frage:

  • Sanierung oder Errichtung des Heiz- und Technikraums
  • Aufbewahrung von Pellets z.B. in einem Gewerbetank
  • Abgassystem und Schornstein
  • Wärmeverteilung und -übergabe im Gebäude (bei Sanierung z.B. Installation von Fußbodenheizungen)
  • Warmwasserbereitung
  • Demontage von Altanlagen (Ölkesseltausch oder Entsorgung alter Öltanks)
  • Beratungs-, Planungskosten

Zuschuss für Pelletheizung: Voraussetzungen.

Um den BAFA Zuschuss für Pelletheizungen zu bekommen, müssen Sie den Pellet-Zuschuss beantragen, noch bevor Sie den Auftrag zum Bau vergeben. Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Die Antragerstellung erfolgt online. Ein wenig Geduld sollten Sie hierfür haben, denn das Antragsverfahren dauert seine Zeit.
Darüber hinaus muss die neu eingebaute Heizung als Hybridlösung installiert und mit einer Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpe kombiniert werden.
Weiterhin muss das Pufferspeicher-Volumen mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung aufweisen, um die Voraussetzung der BAFA für Pelletheizung-Zuschüsse zu erfüllen.

Zuschuss für Pellets: Pelletheizung-Förderung berechnen.

Zusätzlich können Sie sich eine finanzielle Entlastung Ihrer Ausgaben für Ihre Flüssiggas-, Öl- oder Pelletheizung holen. Hierbei geht es um die Entlastung von Mehrkosten bei nicht leistungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022. Mit Hilfe des Rechners der Verbraucherzentrale können Sie sich Ihren Anspruch auf Härtefallhilfe für Privathaushalte grob berechnen. Der Zuschuss ist abhängig von den Preisen, die Sie beim Einkauf gezahlt haben. Wichtig sind hierbei die Rechnungen aus 2022. Die maximale Erstattungshöhe der Härtefallhilfen für Privathaushalte liegt bei 2000 € pro Haushalt. Erstattet werden die 80 Prozent nur, wenn sich die Kosten im Vergleich zum Jahr 2021 verdoppelt haben, so das BAFA. Vorausgesetzt, dass ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 € pro Haushalt vorliegt. Die Referenzpreise liegen bei Holzbriketts, Holzpellets und Holzhackschnitzel beispielsweise bei:

Energieträger Referenzpreis
Holzbriketts 28 ct/kg (inkl. USt.)
Holzpellets 24 ct/kg (inkl. USt.)
Holzhackschnitzel 21 ct/kg (inkl. USt.)
Heizöl 71 ct/kg (inkl. USt.)
Flüssiggas 57 ct/kg (inkl. USt.)
Kohle/Koks 36 ct/kg (inkl. USt.)
Scheitholz 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)

Auch hier gilt: die Hilfe erhalten Sie nur auf Antrag, den Sie der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland stellen.

Fazit zur Pelletheizung Förderung.

Wer sich nun für den Einbau einer Pelletheizung entschieden hat, muss vor Auftragsstart den Antrag für die Förderungen der BAFA einreichen. Für die finanzielle Entlastung der Ausgaben für Flüssiggas-, Öl- oder Pelletheizungen sollten die Rechnungen für das Kalenderjahr 2022 vorliegen. Die Fördermöglichkeiten gelten sowohl für Holzzentralheizungen mit Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz, als auch für wasserfeuernde Pelletöfen. Für Haushalte, in denen eine Solaranlage nicht eingebaut werden kann oder nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für den Einbau einer Pelletheizung 20 Prozent Förderung erhalten. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und ziehen Sie ein Gespräch mit einem Energieberater in Betracht.  

Wenn Sie sich über die Zukunft von Holz- und Pelletheizungen informieren wollen können wir Ihnen unseren Ratgeberbeitrag empfehlen. Zusätzliche Informationen zu Holzpellets und zum Umstieg auf Holzpellets erhalten Sie in unserem Holzpellet XXL Ratgeber.