Kaminofen Verbot 2024: Welche Kaminöfen sind 2024 noch erlaubt?
Erst im April 2023 wurde die Neuerung des Gesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetzt bezieht sich zu aller erstzuallererst auf zentrale Heizungsanlagen, die meist mit fossilen Brennstoffen, wie Öl und Gas, betrieben werden.
Ab 2024 soll das Heizen in Deutschland nachhaltiger und neu eingebaute Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden.
In Zuge dessen wird in den Medien über ein Verbot von Kaminöfen ab 2024 diskutiert. Doch was ist dran am Kamin Verbot? Und welche Kaminöfen sind noch erlaubt? Das und vieles mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Kaminofenverordnung 2024: Welche Kaminöfen sind ab 2024 zulässig?
Die neuen Vorschriften der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) betreffen hauptsächlich ältere Kaminöfen und dann auch nur wenn diese festgelegte Emissionsgrenzwerte überschreiten. Um die Umrüstung nach Inbetriebnahme der Kaminöfen schrittweise zu regeln, wurde ein Stufenplan aufgestellt. Mit Ende des Jahres 2024 wird die letzte Stufe abgeschlossen: Alle Kaminöfen von 1995 bis 2010, die die Anforderungen der BImSchV nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.
Nun stellen sich viele Hausbesitzer die Frage: Was passiert, wenn mein Kaminofen die neuen Standards nicht erfüllt? Geräte, welche die Grenzwerte für Kohlenstoffmonoxid, Feinstaub und den minimalen Wirkungsgrad übersteigen, müssen ausgetauscht oder abgestellt werden.
Kaminöfen, die die Emissionsstandards einhalten, bleiben weiterhin zulässig.
Gibt es Ausnahmen von der neuen Kaminofenverordnung 2024?
Nicht betroffen sind zum Beispiel Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 eingebaut wurden und der bloßen Wärmeversorgung dienen. Auch offene Kamine, Grundöfen, Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW sind von den Kaminofen Vorschriften ab 2024 ausgeschlossen, sofern sie den Vorgaben der 2. Stufe der Verordnung entsprechen. Darüber hinaus fallen viele Geräte unter den Bestandsschutz und sind somit nicht von der Verordnung betroffen, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wie lange kann ich meinen Kaminofen noch betreiben?
Haben Sie erst vor kurzem einen Kaminofen gekauft, können Sie beruhigt sein, denn alle Kaminöfen, die seit April 2010 auf dem Markt sind, erfüllen die Anforderungen des BImSchV.
Tipp: Anhand des Kaufdatums und der Leistungsdaten Ihres Kaminofens können Sie herausfinden, ob Ihr Kaminofen in die letzte Stufe des Plans der BImSchV fällt.
Wichtig ist, dass Sie im Falle einer Grenzwertübersteigung Ihren Kaminofen nachrüsten, beispielsweise mit einem Feinstaubfilter, oder diesen gänzlich abstellen. In jedem Fall raten wir Ihnen dazu, die Vorgaben der Vorschriften des BImSchV nachzukommen.
Ein Zuwiderhandeln kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Eine intensive Recherche zum Umstieg auf moderne und nachhaltige Heizmethoden ist demnach empfehlenswert.
Kaminofen Anforderungen ab 2024: Welche Norm müssen Kaminöfen ab 2024 erfüllen?
Die Anforderungen für Kaminöfen werden 2024 strenger. Wenn Sie planen einen Kaminofen zu kaufen, sollten Sie sicherstellen, dass dieser die neuen Vorschriften erfüllt. Dies gestaltet sich relativ leicht, denn Kaminöfen die nach 2010 auf den Markt gekommen sind, erfüllen bereits die strengeren Vorgaben.
Doch was sind die neuen Emissionsstandards für Kaminöfen in 2024?
Es ergeben sich folgende neue Abgas-Grenzwerte:
- Kohlenmonoxid: 1,25 g/m³
- Feinstaub: 0,04 g/m³
- Minimaler Wirkungsgrad von 73%
Durch die Festlegung der präzisen Emissionsstandards für Kaminöfen soll die Luftqualität in Wohngebieten für Mensch und Umwelt verbessert werden.
Wie kann ich feststellen, ob mein Kaminofen den neuen Standards entspricht?
Sie können dem Typenschild Ihres Kaminofens entnehmen, ob Ihr Ofen den Standards entspricht. Achten Sie hierbei auf das Datum der Typenprüfung. Ihr Kaminofen kann nur weiter betrieben werden, wenn dieser am ursprünglichen Platz verbleibt und die festgelegten Grenzwerte nicht übersteigt. Ist dies nicht der Fall, greift das Kaminofen-Verbot und das Gerät muss bis Ende 2024 entweder stillgelegt, ersetzt oder mit einem wirkungsvollen Partikelfilter für Kaminöfen nachgerüstet werden.
Hausbesitzer müssen die Kaminofen Zulassung vom Schornsteinfeger hinsichtlich der Anforderungen der BImSchV prüfen lassen. Im Zweifelsfall ermittelt der Schornsteinfeger vor Ort die Werte für Kohlenmonoxid und Feinstaub. Grundsätzlich ist aber die Vorlage der Nachweise vom Hersteller (Leistungserklärung) über die Emissionen des jeweiligen Gerätes ausreichend.
Umweltfreundlicher Kaminofen: Wie kann ich meinen Kaminofen umweltfreundlicher machen?
Mithilfe eines Feinstaubfilters / Staubabscheiders können Sie Ihren Kaminofen nachrüsten und eine Drohende Stilllegung vermieden. Der Staubabscheider (auch Feinstaubfilter) wird im Schornsteinzug installiert. Wird der Kaminofen betrieben, sorgt die elektrostatische Spannung dafür, dass sich der Feinstaub und kleinere Partikel an den Wänden des Schornsteins/Rauchrohrs ablagern. Im Zuge einer regelmäßigen Reinigung durch einen Schornsteinfeger wird der Feinstaubfilter abgeputzt und umweltfreundlich entsorgt. Aufgrund der stetigen Reinigung und Prüfung des Feinstaubfilters sollten Sie gründlich abwägen, ob die Anschaffung eines - der Norm entsprechenden – Kaminofens kostengünstiger und umweltfreundlicher ist, als die Nachrüstung des alten Kaminofens.
Gibt es staatliche Förderprogramme für die Anschaffung neuer Kaminöfen?
Nein, eine staatliche Förderung für die Anschaffung oder das Umrüsten eines Kaminofens gibt es nicht. Auch für mit Holzbriketts angetriebene Öfen gibt es keine Förderungen. Eine Ausnahme besteht jedoch für wasserführende Kaminöfen, die mit Holzpellets betrieben werden und Wärme in das Zentralheizsystem einspeisen. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme von der BAFA und der KfW zur Förderung von Pelletheizungen bzw. Pelletöfen. Wenn Sie sich über Pelletheizungen und Holzpellet Öfen informieren wollen, finden Sie wichtige Informationen in unserem XXL Ratgeber unter dem Abschnitt „Für welche Öfen sind Holzpellets geeignet?“.
Fazit zum Kaminofen Verbot 2024.
Abschließend lässt sich sagen, dass es kein generelles Kaminofen Verbot in 2024 geben wird. Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist der BImSchV, die Kaminöfen und Holzöfen zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2012 betrifft.
- Kaminöfen, die nach März 2010 gekauft wurden, sind zugelassen.
- Viele Geräte fallen unter den Bestandsschutz oder müssen stillgelegt oder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden.
- Gehen Sie den Verordnungen nach, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Das kommt nicht nur Ihrem Geldbeutel, sondern auch dem Klima zugute.
- Informieren Sie sich im Vorfeld intensiv über moderne und nachhaltige Heizmethoden.
Weitere Informationen zum Thema „Heizen ab 2024“ finden Sie in unserem Ratgeber zu Pelletheizungen ab 2024.