Autor: Yvonne Seyfert
Yvonne Seyfert
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Förderprogramme für Pelletheizungen
18.10.2023

Förderprogramme für Pelletheizungen

Holzpellets gewinnen immer mehr an Begeisterung. Im Jahr 2020 wurde ein neuer Rekord in der Pelletproduktion erreicht. Während im Jahr 2019 noch 2,82 Mio Tonnen der kleinen Presslinge produziert wurden, waren es 2020 bereits über 3 Mio Tonnen - Tendenz steigend. 

Doch was spricht für Holzpellets? Neben der stabilen Preisentwicklung sind Pelletheizungen eine umweltfreundliche Alternative des modernen Heizens und sparen durch den Kauf von Holzpellets als Sackware bares Geld. Sie arbeiten auf dem Prinzip erneuerbarer Energien. Deshalb gibt es verschiedene Förderungsprogramme, die Sie beantragen können. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Möglichkeiten vor.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Finanzielle Unterstützung erhalten Hauseigentümer, die eine Pelletzentralheizung oder einen Pelletofen einbauen lassen wollen, von der Bundesregierung, vor allem durch den sogenannten BAFA-Teil des Marktanreizprogramms. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle steuert je nach Leistungsumfang einen großen Beitrag an Zuschuss dabei.

Das heißt konkret, dass bei Neubauten ein Fördersatz von 35 Prozent als Unterstützung vorgesehen ist. Wird beim Einbau einer Pelletheizung zusätzlich eine alte Ölheizung ausgetauscht, so steigt der Prozentsatz der Förderung auf 45 Prozent an.

Voraussetzungen für die Förderung durch das BAFA

  • Grundvorraussetzung: Die Pelletanlage muss eine Mindestwärmeleistung von 5kW erfüllen
  • Möchten Sie eine Pelletheizung in einem Altbau installieren, so sollte die alte Heizungsanlage mindestens 2 Jahre alt sein, damit eine Förderung möglich ist. Lassen Sie sich hier von einem Experten beraten.
  • Die Anlage muss sich in Deutschland befinden.
  • Die Pelletheizung muss mindestens 7 Jahre betrieben werden, das heißt, dass die geförderte Anlage in dieser Zeit nicht stillgelegt werden darf, bzw. nur dann, wenn der Weiterbetrieb nachgewiesen werden kann. 
  • Gebrauchte Pelletanlagen werden nicht gefördert. 

Für die Antragstellung im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind verschiedene korrekt ausgefüllte Dokumente nötig. Dazu zählt natürlich der Förderantrag mit dem standardisierten Formular und der Fachunternehmererklärung, aber auch eine Bescheinigung des Schornsteinfegers darüber, dass er gemessen und überprüft hat, dass vor Ort eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe in Betrieb genommen werden kann.

Weitere Hinweise zur BAFA Förderung finden Sie unter https://www.xn--bafa-frderung-nmb.de/

Holzpellets Förderung

Ergänzende Förderprogramme der Bundesregierung

Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Menschen unterstützt, die ihr Haus energetisch sanieren möchten. Die weltweit größte nationale Förderbank vergibt zinsgünstige Ergänzungskredite im Rahmen des Förderprogramms 167 („Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“). Dieses Darlehen für den Einbau einer Heizung mit erneuerbarer Energie kommt für Bestandsgebäude in Betracht und kann mit den Zuschüssen des MAP kombiniert werden.

Darüber hinaus bieten manche Bundesländer spezielle Förderprogramme für das Heizen mit Holzpellets. Unter anderem gibt es im Freistaat Bayern ein Programm zum Austausch mindestens 25 Jahre alter Heizkessel und in Nordrhein-Westfalen werden Pelletkesselanlagen mit 1.750 € bezuschusst. Außerdem laufen bei einigen Kommunen – überwiegend in der BRD – Energieförderprogramme, die Privathaushalten entweder einen Festsatz zahlen oder eine bestimmte Prozentzahl der Investitionskosten abnehmen. Es lohnt sich, bei der eigenen Gemeinde und dem Bundesland einmal nachzufragen. Möglich sind pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro. Die Beantragung ist einfach und unkompliziert. Gehen Sie einfach zu Ihrer Bank. Diese leitet den nötigen Antrag an die KfW weiter. Der Kredit kann innerhalb von 36 Monaten abgezahlt werden. 

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