Autor: Yvonne Seyfert
Yvonne Seyfert
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Die Zukunft von Holz- und Pelletheizung: Verbot in 2024?
07.06.2019

Die Zukunft von Holz- und Pelletheizung: Verbot in 2024?

Informationen zum Gebäudeenergiegesetz.

Grundlage für gesetzliche Bestimmungen im Hinblick auf Heizen und Energien ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit Hilfe des GEGs wird geregelt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Eine Neuerung des Gesetzes wurde am 19.04.2023 vom Bundeskabinett beschlossen. In den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wird die Dekarbonisierung (Reduzierung von CO2-Emissionen durch den Einsatz kohlenstoffarmer Energiequellen) des Wärmebereiches schrittweise visiert. Demzufolge sollen ab dem 01.01.2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, damit das Heizen mit neuen Heizungsanlagen in Zukunft nachhaltiger wird. Da eine Heizung im Schnitt bis zu 30 Jahren genutzt wird, ist der „Kurswechsel“ vorgesehen.

Nun stellen sich viele Verbraucher die Frage: Was passiert mit kaputten Heizungen und werden Holzpellets verboten?
Aktuell werden noch Änderungen bezüglich Förderung, dem Schutz für Mieter sowie Ausnahmen für ältere Eigentümer (älter als 80 Jahre) diskutiert. Dadurch, dass die Gesetzesänderung noch in Arbeit ist, gilt abzuwarten, welche Regelungen genau bis zur Sommerpause in Kraft treten werden, bisher sind noch einige Themen offen.

Muss ich ab dem 01.01.2024 meine bestehende Heizung austauschen?

Nein, eine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden wird es nicht geben. Wer aktuell noch mit Öl oder Gas heizt, darf dies bis zum Totalsaufall der Heizung, allerspätestens bis 2045 tun. Heizungen, welche ordnungsgemäß funktionieren, können weiterhin betrieben werden. Denn die Regelung, dass Heizungen 30 Jahre nach der Inbetriebnahme ausgetauscht werden müssen, besteht weiterhin. Aber auch hier werden Übergangsfristen und Ausnahmen eingeräumt. Sollten Sie jedoch neu bauen oder Ihre Heizung 30 Jahre in Betrieb haben, müssen Sie nach dem Gesetzgeber ab dem 01.01.2024 in zukunftsfähige und klimafreundliche Heizungen investieren und mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dann greift für Sie diese Regelung „Austausch“.

Ausnahmen: Was geschieht mit kaputten Heizungen oder bestehenden Heizungen, die nicht mehr zu reparieren sind?

Im Falle einer Heizungshavarie werden Übergangsfristen eingeräumt. Hierbei können auch fossil betriebene Heizungen eingebaut werden, die aber maximal 3 Jahre nach Ausfall der ursprünglichen Heizung in eine Heizung mit erneuerbaren Energien umgestellt werden muss.

Für Eigentümer im Alter von 80 Jahren und älter, die ein Haus mit bis zu sechs Wohnungen besitzen und eine der Wohnungen dauerhaft bewohnt ist, sollen ebenfalls Ausnahmen eingeräumt werden. Diese dürfen bei Eintritt einer Heizungshavarie ebenfalls eine Gasheizung einbauen.

Grundsätzlich gilt: Kein Haushalt muss eine bestehende, funktionierende Öl- oder Gasheizung austauschen. Reparaturen sind möglich – die Austauschpflicht kommt nur dann zum Greifen, wenn irreparable Schäden vorliegen oder die Heizung 30 Jahre in Betrieb ist.

Welche Möglichkeiten zum Einbau einer neuen Heizung habe ich nach dem 01.01.2024?

Auf welche Heiztechnik können Sie beim Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien zurückgreifen?
Vor allem kommen Wärmepumpen ab 2024 in Betracht, aber auch Pelletheizungen sind möglich. Eine Hybridheizung kann ebenfalls eingesetzt werden. In der folgenden Übersicht können Sie sich über die Technologien und Ihre Beschreibung, sowie deren Einsatzort informieren.

Technologie Beschreibung Einsatzort
Einbau einer Biomasseheizung, Pelletheizung, -ofen, auch Kombination mit Solar möglich Nutzt nachhaltig erzeugte Biomasse (Holz- oder Pellets) um zu heizen. Hauptsächlich in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern (Bestandsgebäuden), Altbauten und Häusern, die denkmalgeschützt oder schwer zu sanieren sind.
Elektrische Wärmepumpe Nutzt größtenteils die kostenlose und erneuerbare Umweltwärme aus Boden, Luft und Abwasser. Wichtig: Es fallen hohe Energiekosten zur Betreibung der Anlage an. Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser (Dämmung oder Flächenheizung im Gebäude sinnvoll)
Stromdirektheizung Bezieht Wärme aus Strom, welcher bisher schon zu fast 50 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt. Sehr gut gedämmte Gebäude, die nur gering beheizt werden müssen.
Hybridheizung Heizung mit zwei Wärmeerzeugern. Ergänzt eine Wärmepumpe, falls diese bei starker Kälte nicht ausreicht. Der fossile Wärmerzeuger (Öl- oder Gasheizung) springt nur bei Bedarf ein. Die Wärmepumpe oder Biomasseheizung müssen vorrangig betrieben werden. Die Hybridheizung gilt nur als „Unterstützung“. In noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann ein Einsatz sinnvoll sein, damit eine Sanierung der fossilen Heizkessel nicht mehr notwendig ist.
Anschluss ans Wärmenetz Nutzt erneuerbare Wärmequellen aus der Abwärme von Rechenzentren oder Industrien und stellt einen Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz dar. In Ballungsräumen ist ein Einsatz sinnvoll, da hier bis zu 50 Prozent der Wärme aus diesen Wärmequellen stammen können und somit unter die Erneuerbaren-Vorgabe fallen.
Heizung auf Basis von Solarthermie Nutzt Sonnenenergie (durch Solaranlagen) zum Heizen. Der Wärmebedarf des Gebäudes muss vollständig durch Solarthermie gedeckt werden können.
Wasserstoffheizung Heizungen die mit Erdgas und Wasserstoff heizen können. In Orten wo der örtliche Gasnetzbetreiber einen verbindlichen Transformationsplan für das Gasnetz zur Umstellung auf Wasserstoff erstellt hat.
Gasheizung (mit Nachweis der Nutzung von erneuerbaren Gasen) Mindestens 65 % der Wärmeversorgung müssen aus nachhaltigem Biomethan oder Flüssiggas stammen. Einsatz in allen Gebäuden möglich.

Pelletheizung-Verbot: Ist die Pelletheizung zukunftssicher?

Im Bereich der Biomasseheizungen gibt es im Zuge der Gesetzesänderung neue Regelungen. Holzpellets und Holzhackschnitzel stellen schon länger eine beliebte Alternative zu Öl oder Gas dar. Zudem hat das Heizen mit Pellets zwei Vorteile: die Verbrennung ist klimaschonend sowie CO2-neutral und Pellets sind oftmals preisgünstiger als fossile Brennstoffe. Weiterhin hat die EU die CO2-Neutralität von Holzenergie bestätigt. Die Pelletheizung ist zukunftssicher, denn sie vereint Effizienz, Umweltfreundlichkeit und ist eine der nachhaltigsten Methoden Räume zu beheizen. Doch in der letzten Zeit erhitzten sich die Diskussionen um ein Holz und Pellets Verbot – beziehungsweise ein Pellet-Heizung-Verbot. So kommen wir zur Frage, die wohl die meisten Verbraucher umtreibt: Soll das Heizen mit Pellets verboten werden?

Wird das Pelletheizung-Verbot ab 2024 kommen oder sind Pelletheizungen nach 2024 noch erlaubt?

Es wird kein bundesweites Verbot von Pelletheizungen in 2024 geben. Stattdessen soll der Einbau ab 2024 stärker geregelt werden. Zusätzlich zu einer neuen Holzheizung müssen eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage und ein Pufferspeicher eingebaut werden.

Holz- und Pelletheizungen zählen zu den Biomasseheizungen und gehören zu den Möglichkeiten mit erneuerbaren Energien zu heizen. Nachhaltig erzeugte Biomasse wird aktuell vor allem in Bestandsgebäuden gern genutzt, zumal Pelletheizungen besonders in schwer sanierbaren und denkmalgeschützten Gebäuden recht einfach einsetzbar sind.

Wer ein neues Haus baut, kann eine Holzheizung verbauen: Denn als Hybridlösung, wie oben erwähnt, kann eine Holz- oder Pelletheizung Anwendung in Neubauhäusern finden. So können Pufferspeicher, Feinstaubfilter und eine zweite Wärmequelle als Ergänzung eingebaut werden. Schlussfolgernd gilt, dass es kein Pelletheizung-Verbot geben wird, dass die Nutzung von Holzpellets als Brennstoff verbietet. Ein „Pellets Verbot“ ist also nicht geplant, lediglich ein geregelter Einbau von Pelletheizungen.

Kein Holzpellets-Verbot: 5 Tipps zum Heizen mit Pellets!

Da es ein Verbot für Holz und Pellets zum Heizen so nicht geben soll, wollen wir Ihnen einige Tipps geben, mit denen Sie auch nach der Gesetzesänderung energieeffizient mit Pellets können:

  1. Wenn ihr Heizkessel älter als 15 Jahre alt ist, sollten Sie diesen Austauschen lassen.
  2. Beim Kauf eines neuen Pelletkessels sollten sie auf die Energieeffizienzklasse (A++)/ den Nutzungsgrad und auf geringe Schadstoffemissionen achten.
  3. Warten Sie Ihre Heizanlage regelmäßig und Heizen Sie sparsam.
  4. Denken Sie über eine Hybridlösung mit einer zweiten Wärmequelle nach, zum Beispiel Solarthermie und planen Sie voraus. Ein Sanierungsplan hilft Ihnen dabei.
  5. Entsorgen Sie die abgekühlte Asche über die Restmülltonne und nutzen Sie einen Feinstaubfilter.

Weiterhin sollten Sie beim Kauf von Holzpellets auf umweltfreundliche Pellets achten. Siegel wie FSC® oder PEFC® helfen Ihnen dabei, Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu beziehen. Auch die DIN EN 17225-2 gibt Auskunft darüber, dass die Pellets aus naturbelassenem Holz stammen, achten Sie hierbei auch auf die Zertifizierung nach DIN Plus oder ENplus (A1). Weitere Informationen zum Thema „Holzpellet Qualität – Welche Holzpellets sind die Besten?“ können Sie dem XXL-Ratgeber entnehmen.

Fazit zur Nutzung einer Pelletheizung ab 2024.

Da es kein Verbot für Holz- und Pellets zum Heizen geben wird, soll es auch in Punkto Effizienz und Technik weiterhin Förderungen für Holz- und Pelletheizungen geben. Pelletkessel sind in der Förderung bisher noch inbegriffen, während Holz- und Pellet-Kaminöfen von der Förderung ausgeschlossen, aber nicht verboten werden. Also sind Pelletheizungen nach 2024 noch erlaubt? Ja, grundsätzlich sind Pelletheizungen auch nach 2024 noch erlaubt, vor allem in Bestandsgebäuden und Gebäuden mit hohem Energiebedarf, aber auch in Neubauten in Kombination mit einer zweiten Wärmequelle (Hybridlösung).