Holzhackschnitzel als Fallschutz
Regelung von Fallschutz auf Spielplätzen.
Seit den 90er Jahren gibt es eine einheitliche Norm in Europa, welche Sicherheitsvorschriften für Spielplatzgeräte sowie Spielplatzböden enthält.
Die Norm DIN EN 1177 befasst sich explizit mit der Beschaffenheit von Spielplatzböden. Je nach Größe und Fallhöhe der Spielgeräte muss ein spezieller Fallschutzbelag her. Hierfür können Sie Rindenmulch kaufen sowie Sand oder Gummiboden, welche sich wie herkömmlichen Rasen einsetzen lassen. Fallschutzdämpfung muss unter Spielgeräten auf öffentlichen und auch privaten Spielplätzen vorhanden sein. Letzteres gilt jedoch nur für frei zugängliche Orte wie Spielplätze eines Wohnblocks. Die besagte DIN-Norm erhalten Sie beim TÜV oder anderen Prüfbehörden. Sie beinhaltet neben den Bestimmungen zur Schichthöhe auch Angaben zur Wartung und Instandhaltung.
Wann sind Holzhackschnitzel als Fallschutz nötig?
Ab einer Fallhöhe von 0,6 Metern sollte unter einem Spielgerät ein stoß dämpfender Bodenbelag vorhanden sein. Bis zu dieser Höhe gibt es keine konkreten Vorschriften. Hier muss lediglich dafür Sorge getragen werden, dass sich keine Objekte unter dem Gerät befinden, an denen sich Kinder verletzen könnten. Bis zu einer Höhe von 1,5 Metern reicht theoretisch eine natürliche Rasenfläche aus. Rasen wird jedoch schnell platt getreten oder trocknet bei starker Sonneneinstrahlung aus. Spielplatzbetreiber müssen deshalb immer wieder nachprüfen, ob die Wiese noch als Fallschutz geeignet ist.
Steigt die Fallhöhe über 1,50 m so kommen nur noch die Bodenbeläge Holzhackschnitzel, Rindenmulch, Sand und Kies in Frage.
Wie müssen Holzhackschnitzel als Fallschutz beschaffen sein?
Wie genau Fallschutz Holzhackschnitzel zusammengesetzt sein müssen, ist ebenfalls in der DIN-Norm geregelt. Die Korngröße sollte zwischen fünf und 30 mm betragen und aus mechanisch zerkleinertem, geschältem Holz bestehen. Der Wasseranteil ist optimalerweise gering und die Stücke sind fein und wenig zerfasert. Auch Verunreinigung ist zu vermeiden. Grünzeug sollte also vor dem Häckseln bereits entfernt worden sein. Die Schichtdichte hängt mit der Fallhöhe zusammen. Bei einer Höhe von bis zu zwei Metern reicht eine Schichtdichte bis 30 Zentimeter. Es empfiehlt sich, der ersten Lage 10 cm mehr beizufügen, da sich das Material verdichtet und Kinder das Material plattdrücken oder beim Spielen abtragen.
Wie lässt sich die Fallhöhe und der benötigte Fallraum berechnen?
Es klingt zunächst logisch, die Höhe der Rutsche oder Schaukel zu messen und danach Fallhöhe und Aufprallfläche zu bestimmen. Dem ist jedoch nicht so! Ab einer Fallhöhe von 1,5 Meter verändert sich bereits die Aufprallfläche. So liegt zum Beispiel bei einer Fallhöhe von 2,4 Metern die Aufprallfläche bei 2,10 Meter. Die Formel zur Berechnung lautet:
Länge Aufprallfläche = 2/3 der Fallhöhe + 0,5
Dazu kommt, dass verschiedene Spielgeräte unterschiedliche Fallbereiche verlangen. So ist der Fallraum einer Schaukel selbstverständlich nicht direkt unter dem Gerät. Gefährlich wird es erst dann, wenn ein Kind während des Schaukelns herunterfällt. Im ungünstigsten Fall geschieht dies bei vollem Schwung. Dieses Risiko müssen Sie mitberechnen!
Der Fallraum beträgt bei einer Schaukel ca. einmal die Kettenlänge plus zwei Meter. Verwirrend? Zugegebenermaßen ist es nicht einfach, sich in diesem Dschungel zurechtzufinden. Aber keine Sorge! Sie müssen nicht für jedes Spielgerät ausrechnen, wie der jeweilige Fallraum aussieht. Hierfür sind die Hersteller der Schaukeln und Rutschen verantwortlich. Denn diese müssen angeben, wie groß der Dämpfungsbereich ausfällt.
Welche Pflichten haben Spielplatzbetreiber beim Fallschutz durch Holzhackschnitzel?
Nicht nur alle Geräte eines Spielplatzes, sondern auch der Bodenbelag bedarf einer Wartung und Instandhaltung. Gerade bei Naturböden muss eine regelmäßige Überprüfung erfolgen, da sie ihre Beschaffenheit durch Wetter und Gerätenutzung verändern. Weil Kinder Bodenbeläge und so auch Holzhackschnitzel zum Spielen nutzen, ist es Pflicht des Spielplatzbetreibers, immer wieder nachzusehen, ob sich das Material noch an Ort und Stelle befindet.
Es ist wichtig, dass Sie genau dokumentieren, zu welchem Zeitpunkt Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden. Selbstverständlich muss der Platz auch in regelmäßigen Abständen vom TÜV geprüft werden! Falls Sie noch in der Planungsphase stecken, lohnt es sich sogar, mit den Planungsunterlagen zur Behörde zu gehen und mit einem Fachmann über die Sicherheitsvorkehrungen zu sprechen.
Aber nicht nur Sie selbst müssen gut informiert sein! Alle Spielplatzbetreiber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Nur so können Sie sichergehen, dass die Spielplatznormen sachgerecht umgesetzt werden. Wenn Sie zum Beispiel an den jeweiligen Spielgeräten Markierungen mit der geforderten Schichtdicke anbringen, erleichtern Sie sowohl Ihre als auch die Arbeit Ihrer Mitarbeiter.
Weitere Fallschutz Materialien für Spielplätze.
Für alle Materialien ist die Fallhöhe für der Schichtstärke entscheidend. Diese wurde in der DIN Norm für Fallschutz festgelegt. Für alle Fallschutzmaterialien gilt also: Bis 2 Meter Fallhöhe ist eine Schicht von mindestens 20 Zentimeter nötig. Ab 2 Meter bis 3 Meter Fallhöhe sind mindestens 30 Zentimeter Fallschutzmaterial notwendig. Wir empfehlen daher, die Schicht lieber etwas höher bzw. tiefer zu anzulegen.
Bezeichnung | Holzhackschnitzel | Rindenmulch | Fallschutzsand | Fallschutzkies |
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Material |
- Weichholz - Gehackte Holzstückchen - Keine Laub und Rindenanteile - 5 bis 30 mm |
- Vorwiegend Nadelholz - Reine Rinde - Feinere Rinde mit Holzanteilen - 20 bis 80 mm |
- Feiner Sand ohne scharfe Kanten - 0,2 bis 0,63 mm |
- Natürlich abgerundete Kieselsteine - 1 bis 8 mm |
Rasen eignet sich wegen der fortwährenden Verdichtung des Bodens nicht als Fallschutz. Der Boden kann durch die Witterungseinflüsse hart wie Stein werden, was natürlich keine Stoßdämpfung mehr gewährleistet.