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Wann ist eine Reklamation gerechtfertigt?

Laut BGB sind Reklamationen dann gerechtfertigt, wenn die Ware oder das Produkt tatsächlich fehlerhaft ist. Das bedeutet, dass die von uns zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt werden. Dazu gehört z.B. Brennwert, Material etc.. Zudem müssen grundlegende Abweichungen in Art und Güte von vergleichbaren Artikeln vorliegen. Typische Mängel sind beschädigte Waren, oder Waren, welche für den herkömmlichen Gebrauch nicht nutzbar sind.