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Müssen Artikel begutachtet werden?

Bei einer offensichtlichen Beschädigung des Artikels, wie z.B. Schimmel am Brennholz oder aufgequollene Holzbriketts, werden Artikel keinem Gutachten unterzogen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den Schaden. Ausgenommen sind hier Totalschaden oder Falschlieferung von Paletten, wo wir die Ware austauschen. Wir behalten uns das Recht vor, Artikel, welche keinen offensichtlichen Mangel aufweisen und reklamiert werden, z. B. Holzbriketts brennen nicht, ein Gutachten von einem unabhängigen Dritten anzufordern. Dieser prüft ob die Reklamation gerechtfertigt ist. Sollte die Reklamation ungerechtfertigt sein, stellen wir Ihnen die Kosten für das Gutachten in Rechnung.